Versicherungslexikon
A
Aussteuerung
Unter Aussteuerung versteht die gesetzliche Sozialversicherung eine Überleitung eines über lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Rentenversicherung. Dies geschieht jedoch nur in Fällen, in denen eine Erwerbsfähigkeitsminderung vorliegt und keine Berufsunfähigkeit. Die Arbeitslosenversicherung bezeichnet als Aussteuerung das Ausscheiden eines arbeitslosen Versicherten aus dem Leistungsbezug. Die Bundesagentur für Arbeit verrichtet für jeden Arbeitslosen im ALG-II-Bezug einen Aussteuerungsbetrag an den Bund.
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