Versicherungslexikon
A
Auskunftspflicht
Die Auskunftspflicht ist eine vertragliche Obliegenheit seitens des Versicherungsnehmers. Durch sie ist er verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Auskünfte zu erbringen, damit der Versicherer die Leistungspflicht feststellen kann. Die Auskunftspflicht ist außerdem beim Abschluss von Versicherungsverträgen von Bedeutung: Antragsteller müssen alle versicherungsrelevanten Angaben erbringen; ansonsten kann der Versicherer sich im Versicherungsfall aus dem Vertrag zurückziehen.
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