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Arzneimittel
Arzneimittel sind Substanzen oder Präparatkombinationen, die das Behandlungsziel verfolgen, Krankheiten oder körperliche Schäden zu heilen, Krankheitserreger abzuwehren oder körpereigene Stoffe zu ersetzen. Die gesetzliche Krankenversicherung nur verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn der behandelnde Arzt sie verschreibt und die Regelleistungen sie vorsehen. Die private Krankenversicherung erstattet Arzneimittel auch über die Leistungen der Grundversorgung hinaus, wenn ein Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker sie verordnet.
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