Versicherungslexikon
A
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte seine bisherigen Tätigkeiten wegen eines schlechten Gesundheitszustandes nicht mehr ausüben kann. Er muss hierzu vollständig arbeitsunfähig sein, darf also auch keine anderweitigen Erwerbstätigkeiten ausüben können. Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus und eine medizinische Rehabilitation gehen stets mit Arbeitsunfähigkeit einher. Krankenversicherte, die nicht mehr arbeitsfähig sind, sind verpflichtet, ihre Versicherungsgesellschaft darüber zu informieren. Arbeitsunfähigkeit kann ausschließlich der Arzt bescheinigen.
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