Versicherungslexikon
A
Arbeitnehmer
Allgemein gelten als Arbeitnehmer alle Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, gegen Arbeitsentgelt arbeiten und entweder Lohn oder Gehalt erhalten. Zu den Arbeitnehmern gehören Auszubildende, Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Die meisten Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig. Abhängig Beschäftigte können sich jedoch von der Krankenversicherungspflicht befreien, wenn sie mit ihrem Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und eine dreijährige Wartezeit erfüllen.
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