Versicherungslexikon
A
Arbeitgeberwechsel
Mit jedem Wechsel des Arbeitgebers, jeder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses kann sich auch das Versicherungsverhältnis ändern. Dieses hängt davon ab, ob sich auch Ihr Einkommen ändert, ob es die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet - also ob Sie noch versicherungspflichtig sind oder versicherungsbefreit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eingestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Sozialversicherung anzumelden. Er muss zudem einen Anteil vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den Mitarbeiter übernehmen und die volle Prämie der Krankenkasse überweisen. Der Arbeitgeber kann auch eine juristische Person sein, in diesem Fall entscheidet die Rechtsform, welche Verpflichtungen er trägt.
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