A
AOK
Abkürzung für Allgemeine Ortskrankenkassen. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es gegenwärtig 17 AOK: in jedem Bundesland eine, in Nordrhein-Westfalen zwei. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind rechtlich selbstständige Landesverbände mit eigenständigen Verwaltungsapparaten. Es ist jedoch abzusehen, dass machen Orts Allgemeine Ortskrankenkassen mit anderen Leistungsträgern fusionieren, wie zum Beispiel in Hamburg und Rheinland. Siehe auch: Gesetzliche Krankenkassen.
| Nächste Wort | : | Äquivalenzprinzip | ||||
| Vorherige Wort | : | Anzeigepflichtverletzung |