Versicherungslexikon
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Anwartschaftsversicherung
Mit der Anwartschaftsversicherung (AWV) können Versicherungsnehmer nach Unterbrechung der privaten Krankenversicherung sich den Wiedereinstieg in den alten Tarif sichern, ohne sich einer wiederholten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Gründe für eine Unterbrechung können sein: längere Auslandsaufenthalte, finanzielle Engpässe, Arbeitslosigkeit, Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV sowie Wehrdienst oder Zivildienst. Durch die Anwartschaftsversicherung erhält der Versicherungsnehmer das Recht auf die Wiederinkraftsetzung der vor der Anwartschaft bestehenden privaten Krankenversicherung. Der Versicherer berechnet in der sogenannten kleinen Anwartschaftsversicherung das Eintrittsalter vom Aktivierungszeitpunkt an neu. Außerdem rechnet er die Anwartschaftszeit auf die Wartezeit an. Bei der großen Anwartschaftsversicherung bleibt das Eintrittsalter unverändert.
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