Versicherungslexikon
A
Antragsteller
Der Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Antrag stellt, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Antrag gilt als einseitige Willenserklärung des Kunden, mit dem Versicherungsunternehmen in ein Vertragsverhältnis zu treten. Durch ihr wird er gleichzeitig zum gleichberechtigten Partner der Versicherungsgesellschaft und erkennt die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an. Er verpflichtet sich, alle Vereinbarungen zu erfüllen, um die vereinbarten Leistungen vom Versicherer zu erhalten. Antragssteller haben nach einer Antragsbindefrist von sechs Wochen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
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