Versicherungslexikon
A
Antragsbindefrist
Die Antragsbindefrist ist beim Abschluss von Versicherungen von Relevanz: Innerhalb der ersten sechs Wochen sind Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft an den Antrag gebunden. In dieser Zeit ist ein Rücktritt oder eine Kündigung ausgeschlossen. Die Bindefrist beginnt in dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer den Antrag erhält. Innerhalb dieser Frist kann der Antragsteller entscheiden, ob er den Vertrag abschließen oder Widerrufen möchte.
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