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Antragsannahme
Die Antragsannahme ist im Versicherungsvorgang von zentraler Bedeutung; denn ohne sie kommt der Vertrag erst gar nicht zustande. Versicherungsgesellschaften unterscheiden verschiedene Formen, einen Antrag anzunehmen: Der Versicherer kann auf Wunsch des Kunden den Antrag mit einer schriftlichen Annahmeerklärung bestätigen. In der Regel gilt jedoch die Zustellung beziehungsweise die Annahme des Versicherungsscheins (Police) als Vertragsbestätigung. Die Annahme erfolgt nach Ablauf der Bindefrist; innerhalb dieser Frist, kann der Versicherungsnehmer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
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