Versicherungslexikon
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Antragsablehnung
Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie einen Antrag auf Kundenaufnahme annimmt oder ablehnt. Sie muss eine Ablehnung nicht unbedingt begründen, damit sie wirksam ist. Die häufigsten Gründe für Antragsablehnungen sind: fehlende Versicherungsfähigkeiten und ein zu hohes Versicherungsrisiko. Nur bei wenigen Versicherungen ist den Gesellschaften für bestimmte Personengruppen die Antragsablehnung untersagt. Das ist bei Policen der Fall, die der Gesetzgeber vorschreibt, zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autohalter.
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