Versicherungslexikon
A
Antrag
Der Antrag ist eine Willenserklärung des Antragstellers an die Versicherungsgesellschaft, mit ihr einen Versicherungsvertrag zu vereinbaren. Der Antrag beinhaltet alle wichtigen Angaben und Kundendaten für den jeweiligen Versicherungsschutz, wie zum Beispiel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Prämie, besondere Bedingungen, relevante Klauseln und Bindefristen. Für den Inhalt des Antrages ist der Antragsteller verantwortlich. An den Inhalt des Antrags sind die Vertragspartner im allgemeinen sechs Wochen gebunden. Falls keine Aufnahmepflicht für die Versicherung besteht, kann die Gesellschaft nach Prüfung der Angaben Anträge nach eigenem Ermessen ablehnen.
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