Versicherungslexikon
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Antiquitäten Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet Ersatz für Antiquitäten, die zu Schaden kommen. Sie gelten als Wertsachen und werden auch als solche versichert. Die Hausratversicherung erkennt lediglich Gegenstände als Antiquitäten an, die mindestens 100 Jahre alt sind. Versicherungsnehmer können verschiedene Antiquitäten als Hausrat versichern, zum Beispiel alte Bücher, historisches Porzellan, altes Zinn, Sammlungen von Waffen, Musikinstrumenten bis hin zu Mineralien. Nicht versicherbar sind allerdings antike Möbelstücke; diese fallen in die Kategorie Einrichtungsgegenstände.
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