Versicherungslexikon
A
Anrechnungszeiten
Die gesetzliche Sozialversicherung summiert als Anrechnungszeiten die Lebensabschnitte, in denen Versicherungsnehmer keine Beiträge zahlen können. Deshalb wurden die Anrechnungszeiten früher auch Ausfallzeiten genannt. Die gesetzliche Sozialversicherung erkennt folgende Anrechnungszeiten an: krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; Krankenzeiten im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die über einen Monat andauern; medizinische Rehabilitationen, Schwangerschaft und Mutterschaft innerhalb des gesetzlichen Schutzfristen; Arbeitslosigkeit; Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN