Versicherungslexikon
A
Annahmepflicht
Die Annahmepflicht gilt überwiegend für Versicherungen, deren Abschluss der Gesetzgeber vorschreibt, zum Beispiel für Kfz Haftpflichtversicherungen. Die Versicherungsgesellschaften sind in diesem Fall verpflichtet, jeden Kunden einen Versicherungsschutz anzubieten; Antragssteller abzulehnen ist ihnen untersagt, selbst wenn ein erhöhtes Schadensrisiko besteht. Die Annahmepflicht besteht zudem für bestimmte Personengruppen in der privaten Krankenversicherung, zum Beispiel für Neugeborene.
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