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Anmeldung zur Gruppenversicherung
Arbeitgeber können mit einer Gruppenversicherung Mitarbeiter mit einem Versicherungsvertrag versichern. Den Gesamtbeitrag führt dabei der Arbeitgeber an den Versicherer ab. Die Anmeldung zur Gruppenversicherung muss deshalb auch durch ihn erfolgen. Dabei gilt in der Regel der Kontrahierungszwang; das heißt, dass der Arbeitgeber alle Arbeitnehmer in die Gruppenversicherung aufnehmen muss. Für die Abmeldung gelten ähnliche Vorschriften wie bei Einzelversicherungen: Die Kündigung kann zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen.
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