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Anmeldung Sozialversicherung
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, alle neuen Arbeitnehmer für die Sozialversicherung anzumelden. Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn bei der Krankenkasse erfolgen. Wobei für geringfügig Beschäftigte generell die Bundesknappschaft zuständig ist. Die Anmeldung zur Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse zieht jedoch monatlich den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung ein und leitet dann die einzelnen Versicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen weiter.
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