Versicherungslexikon
A
Angestellte
Angestellte sind Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen Angestellten und Arbeitern. Trotzdem gibt es in Deutschland eine historischgewachsene Abgrenzung: Arbeiter gehörten vor der Krankenkassenreform der Allgemeinen Ortskrankenkassen an, wohingegen Angestellte in den Ersatzkassen versichert waren. Unterschiede gab es auch in der Rentenversicherung: Angestellte waren über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abgesichert und Arbeiter in der Landesversicherungsanstalt. Seit Januar 2005 hat der Gesetzgeber die Trennung der gesetzlichen Rentenversicherungen aufgehoben.
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