Versicherungslexikon
A
Ambulante Behandlung
Die ambulante Behandlung ist ein Versorgungsbereich in der Krankenversicherung. Sie umfasst alle medizinischen Leistungen, die der behandelnde Arzt, Heilpraktiker, Zahnarzt oder Psychotherapeut in der Praxis oder im Ambulatorium eines Krankenhauses ergreift. In der Regel kann der Patient unmittelbar nach dem Eingriff wieder nach Hause gehen. Die stationäre Behandlung erfordert hingegen eine aufwendigere Versorgung mit einer länger anhaltenden Überwachung des Gesundheitszustands in einem Krankenhaus.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN