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AMB
Abkürzung für Allgemeine Maschinenversicherungs-Bedingungen. Siehe auch unter Maschinenversicherung. Die AMB beinhaltet die Vereinbarungen für die Maschinenversicherung, die zu den Versicherungen für Gewerbe und freie Berufe zählt. Sie versichert ausschließlich stationäre Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht für den beweglichen Einsatz konstruiert sind. Der Schutz bietet Ersatz bei Schäden die auf Bedienungsfehler, ungeschickliche Handhabung, Fahrlässigkeit oder böswillige Zerstörung zurückzuführen sind. Die Maschinenversicherung versichert in der Regel Kraft- und Arbeitsmaschinen. Kraftmaschinen wandeln elektrische Energie in mechanische Kraft um oder umgekehrt, zum Beispiel Generatoren oder Turbinen. Arbeitsmaschinen bearbeiten, erzeugen oder transportieren Produktionsmaterialien. Nicht versichert sind dagegen Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Beispiel Schmiermittel, Katalysatoren, Transportbänder oder Verschleißteile sowie Werkzeuge aller Art.
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