Versicherungslexikon
A
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit bietet älteren Beschäftigten die Möglichkeit, unmittelbar vor dem Ruhestand die Arbeitszeit stufenweise zu reduzieren. So können sie gleitend in den Ruhestand wechseln, wobei ihre Arbeitsplätze wiederum jüngeren Arbeitnehmern zugute kommen. Die Bedingungen der Altersteilzeit gibt das Altersteilzeitgesetz vor. Der ältere Arbeitnehmer muss das 58. Lebensjahr vollendet haben; er muss in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahren lang vollbeschäftigt gewesen sein; er muss eine Arbeitslosenversicherung gehabt haben; der Arbeitgeber muss der Altersteilzeit zustimmen.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN