Versicherungslexikon
A
Alkoholklausel
Die Alkoholklausel ist in unterschiedlichen Versicherungsverträgen enthalten. Sie schießt Leistungen in Schadensfällen aus, die der Versicherte unter Einfluss von Alkohol selbst herbeigeführt hat. So schließt zum Beispiel die private Unfallversicherung Unfälle von der Leistungspflicht aus, die durch Alkoholmissbrauch entstanden sind. Je nach Vertrag binden die Alkoholklauseln die Leistungspflicht an bestimmte Blutalkoholwerte, die der Versicherte nicht überschreiten darf. Für Fahrzeuglenker liegt diese bei 0,8 Promille; bei sonstigen Unfällen gilt die 1,3 Promille-Marke. Die Alkoholklausel ist ebenfalls Bestandteil in der privaten Krankenversicherung; die Krankentagegeldversicherung schließt explizit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Alkoholkonsum aus. Bei Unfällen oder Krankheiten, die wegen Bewusstseinsstörungen auf Grund von Alkoholkonsum eingetreten sind, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, die Schadenskosten zu verweigern oder bereits erbrachte Leistungen zurückzuziehen.
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