Versicherungslexikon
A
ALB
Abkürzung für Allgemeine Versicherungsbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung. Siehe auch unter Lebensversicherung. Die ALB enthalten die Vereinbarungen für die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie reglen Leistungen, die Überschussbeteiligung, den Beginn des Versicherungsschutz‘, die vorvertragliche Anzeigepflicht und die Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten. Die ALB sind dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterworfen, deshalb unterliegt zum Beispiel die Kündigung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen § 168 I VVG und § 12 VVG, die dem Versicherten das Recht sichern, den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen.
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