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AKB
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung. Siehe auch Kraftverkehrsversicherung. Die AKB legen Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen und Versicherungsarten von der Kraftfahrtversicherung, der Kraftfahrzeugversicherung und der Autoversicherung fest. Die Kraftverkehrsversicherung bietet Kostenschutz bei Schadensrisiken, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers entstehen. Die AKB gelten grundsätzlich nur im Geltungsbereich der EU-Länder, wenn sie nicht eine ausdrückliche Erweiterung auf andere Länder enthalten. Der Versicherungsschutz nach AKB enthält die Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter absichert (§11 AKB), und die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung), die Entschädigungsleistungen am eigenen Fahrzeug umfasst (§ 12 AKB).
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