Versicherungslexikon
A
AGlB
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung. Siehe auch Glasversicherung. Die AGIB enthalten die geltenden Reglungen für die Glasversicherung. Die versicherbaren Risiken sind in §1 enthalten: Die Glasversicherung kommt ausschließlich für Schäden von versicherten Sachen auf, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die zum Beispiel in Folge von Brand, Explosion, Wettereinflüssen oder Vandalismus auftreten sowie Beschädigungen von Oberflächen versicherter Objekte.
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