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Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden mit Hilfe des Äquivalenzprinzips berechnet. Ziel ist es, das Gleichgewicht zwischen den Prämien und Leistungskosten zuhalten. Für die PKV sind zwei unterschiedliche Äquivalenzprinzipien grundlegend: die Risikoäquivalenz, die die Prämie am Risiko bindet, und die Leistungsäquivalenz, die den Preis an den Leistungen anpasst. Das Äquivalenzprinzip berücksichtigt stets auch das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers, für das zum Beispiel das Geschlecht, das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand entscheidend sind. Das Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung steht im Gegensatz zu dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Siehe auch: Solidaritätsprinzip
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