A
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip ist ein wesentliches Leistungsprinzip für Individualversicherungen, das der Kalkulation der Beträge dient. Das Prinzip koppelt die Prämie am vereinbarten Leistungsumfang und an der Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalles, die wiederum an persönlichen Risikofaktoren des Kunden gebunden ist. Das Äquivalenzprinzip ist zugleich die Ausgleichung zwischen den Prämien des Versicherten und den Ausgaben der Versicherungsgesellschaft in Versicherungsfällen. Siehe auch: Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung Versicherungsfall.
| Nächste Wort | : | Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung | ||||
| Vorherige Wort | : | AOK |