Versicherungslexikon
A
Adäquater Kausalzusammenhang
Ein adäquater Kausalzusammenhang ist der direkte Zusammenhang zwischen der Handlung eines Schädigers (durch Tun oder Unterlassen) und einem Schaden. Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht zum Beispiel, wenn eine Person durch ihr Handeln einen Unfall verursacht, bei dem eine dritte Person zu Schaden kommt. Dagegen liegt kein adäquater Kausalzusammenhang vor, wenn der Schaden nicht auf die Handlung des Schädigers zurückzuführen ist.
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