Versicherungslexikon
A
ABV
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung. (Siehe auch Vertrauensschadenversicherung.) Die ABV enthalten die versicherbaren Risiken, Leistungen und Leistungsausschlüsse für die Vertrauensversicherung. Die Police bietet Versicherten Schutz vor Vermögensschäden, die Vertrauenspersonen fahrlässig verursachen, für die sie nach gängigen rechtlichen Bestimmungen schadenersatzpflichtig sind. Das versicherte Vermögen umfasst direkte und indirekte Beteiligungen über 50 Prozent vom stimmberechtigten Kapital am Unternehmen. Als Vertrauenspersonen gelten Personen, die mit dem Versicherungsnehmer einen Arbeits- oder Dienstvertrag vereinbart haben, sowie mitversicherte Unternehmer Beschäftigte sowie Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichts-, Verwaltungsrats- und Beiratsmitglieder.
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