Versicherungslexikon
ABU
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen. Die ABU beinhaltet die Bedingungen und Leistungen für die Bauleistungsversicherung. Sie versichert alle Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für den Neu- oder Umbau eines Gebäudes, einschließlich der zugehörigen Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten. Vom Schutz ausgeschlossen sind Wechseldatenträger und bewegliche, nicht wesentliche einzubauende Bestandteile und Einrichtungsgegenstände. Ebenso unversichert sind: Baugeräte, Handwerkzeuge, Gerätewagen, Werkstätten, Prüf- und Laborgeräte, Akten und Zeichenpläne. Die ABU sehen ausschließlich Ersatzleistungen bei unvorhergesehenen Sachschäden vor; also Schäden, die der Versicherte nicht rechtzeitig vorhersehen konnte. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer jedoch die Leistungen der Schwere des Verschuldens angemessen kürzen.
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