ABU
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen. Die ABU beinhaltet die Bedingungen und Leistungen für die Bauleistungsversicherung. Sie versichert alle Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für den Neu- oder Umbau eines Gebäudes, einschließlich der zugehörigen Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten. Vom Schutz ausgeschlossen sind Wechseldatenträger und bewegliche, nicht wesentliche einzubauende Bestandteile und Einrichtungsgegenstände. Ebenso unversichert sind: Baugeräte, Handwerkzeuge, Gerätewagen, Werkstätten, Prüf- und Laborgeräte, Akten und Zeichenpläne. Die ABU sehen ausschließlich Ersatzleistungen bei unvorhergesehenen Sachschäden vor; also Schäden, die der Versicherte nicht rechtzeitig vorhersehen konnte. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer jedoch die Leistungen der Schwere des Verschuldens angemessen kürzen.
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