Versicherungslexikon
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Abtretung bei der Kfz-Versicherung
Abtretungen sind in der Kfz-Versicherung in verschiedenen Fällen üblich. So können Versicherte auf ihren Schadenfreiheitsrabatt verzichten und ihn an eine dritte Person abtreten. Der Begünstigte kann dann über die neue Bonusstufe frei verfügen. Bei einem Unfall kann die geschädigte Person seine Forderungen gegen den Schädiger an die Unfallkasse abtreten. So kann er einer Vorstreckung anfallender Kosten (Abschlepp- und Reparaturkosten) entgehen. Der Versicherer kann sich solch einer Abtretung nicht widersetzen, er muss die Umstände akzeptieren und sich demgemäß verhalten.
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