Versicherungslexikon
Abtretung
Die Abtretung einer Versicherung ist eine vertraglich geregelte Übertragung eines Rechts oder einer Forderung vom Versicherungsnehmer auf einen Dritten, zum Beispiel auf einen Kreditgeber. Der Versicherte kann die Rechte des Vertrags entweder ganz oder teilweise übertragen. Nach der Abtretung zahlt er die Prämien unverändert weiter; die Leistungen wiederum dienen dem Kreditgeber als Sicherheit. Die Abtretung hat tief greifende Auswirkungen auf den Vertrag; sie betreffen insbesondere das Kündigungsrecht sowie die Auszahlung der Versicherungsleistung. Eine Grundvoraussetzung für die Abtretung einer Versicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaft der Übertragung zustimmt.
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