Versicherungslexikon
A
Abschlussagent
Die Versicherungsgesellschaft schaltet einen Abschlussagenten ein, wenn sie den Vertrag mit dem Kunden nicht auf dem herkömmlichen Weg abschließen kann. Abschlussagenten haben eingeschränkte Rechte, können jedoch Deckungszusagen erteilen und autonom Verträge im Namen der Versicherungsgesellschaft abschließen. Der Abschlussagent ist im Prinzip ein Versicherungsvertreter mit Abschlussvollmacht. Private Krankenversicherungen schalten in der Regel keine Abschlussagenten ein, da der gesamte Vorstand über die Annahme oder Ablehnung des Versicherungsrisikos entscheidet.
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