Versicherungslexikon
A
Abschleppkosten
Die Kfz-Versicherung übernimmt die Abschleppkosten nach einem Unfall, falls das versicherte Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass es abgeschleppt werden muss. Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Abschleppvorgang vorschriftsmäßig abläuft, um die Kostenübernahme sicherzustellen. Die Kfz-Versicherung muss lediglich den Transport in die nächstgelegene Vertragswerkstatt zahlen, das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (VersR 92, 719). Die Versicherungsgesellschaft erstattet nur dann die Abschleppkosten zu einer entfernteren Werkstatt, wenn dort die Reparaturkosten entsprechend günstiger ausfallen (Oberlandesgericht Hamm, VersR 70, 43).
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