Versicherungslexikon
A
ABRV
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung. Siehe Reisegepäckversicherung. Dieser Schutz bietet Entschädigung bei Nichtantritt oder bei Abbruch einer Reise. (Siehe Reisegepäckversicherung.) Die ABRV beinhaltet den Versicherungsumfang, die Laufzeit und die Leistungsausschlüsse, die für die Reiserücktrittskostenversicherung gelten, sowie alle Obliegenheiten des Versicherten, zum Beispiel die geltende Anzeigepflicht und Beitragspflicht. Ebenso enthalten die Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung wichtige Leistungsvereinbarungen, wie zum Beispiel zum Versicherungswert, zur Versicherungssumme und zum Selbstbehalt.
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