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ABRK
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Reparaturkosten von Kraftwagen. Die ABRK enthalten die Bedingungen und Leistungen für die Reparaturkostenversicherungen von Personenkraftwagen mit bis zu vier Tonnen Gesamtgewicht. PKW-Halter können mit dieser Police einzelne Fahrzeugteile in Motor, Getriebe und Achsgetriebe versichern. Je nach Bedarf haben sie die Möglichkeit, den Schutz auf weitere Baugruppen auszuweiten, zum Beispiel auf Bordcomputer oder Steuergeräte. Die Versicherung bietet Ersatz bei defekten Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Schläuchen, Rohrleitungen und Zündkerzen. Nicht versichert sind Baugruppenteile, die der Hersteller nicht zugelassen hat, Betriebs- und Hilfsstoffe (zum Beispiel Öle und Fette), Kleinmaterialien (zum Beispiel Schrauben) sowie Lohn- und Materialkosten für Wartungs-, Inspektions- oder Pflegearbeiten.
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