Ablauf
Versicherungsgesellschaften bezeichnen mit Ablauf die vertraglich vereinbarte Beendigung eines Versicherungsvertrags oder eines Tarifs. In der kapitalbildenden Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer mit dem Ablauf Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung. Der Ablauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist stets durch einen kalendarischen Termin vorgegeben. Er kann jedoch je nach Versicherung auch am Eintritt eines bestimmten Versicherungsfalles geknüpft sein. In der Risikolebensversicherung und in der Schadenversicherung enden mit dem Vertragsablauf zugleich Risikoschutz und Beitragspflicht. Beide Policen schließen am Ende der Laufzeit Kapitalleistungen aus.
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