Versicherungslexikon
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Abfindung
Die Abfindung dient zur Abgeltung von Rechtsansprüchen in Form einer einmaligen Leistung, meist einer geldlichen Zahlung. Die Leistung grenzt sich explizit vom Recht auf Schadensersatz ab. Im Privatrecht dienen Abfindungen zur Liquidation von gesellschaftlichen Rechtsansprüchen bei Gesellschaftsaustritt sowie von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen oder versicherungsrechtlichen Ansprüchen bei Personenschäden. Das Arbeitsrecht sieht die Abfindung als Sonderzahlung vor, um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzugelten. Im Sozialrecht bezeichnet der Begriff die Abgeltung von Renten der Unfall- oder Hinterbliebenenversicherung. Aktiengesellschaften zahlen Abfindungen in Form von Aktien oder Geldzahlungen an Aktionäre, wenn deren Gesellschaft mit einer anderen fusioniert.
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