Versicherungslexikon
A
ABE
Abkürzung für Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung. Die ABE legt die versicherbaren Schadensrisiken und Leistungsausschlüsse für die Elektronikversicherung fest. Die Elektronikversicherung schützt Anlagen und Geräten der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie anderen elektrotechnischen oder elektronischen Apparaturen vor Schäden. In der Regel schließt die ABE auswechselbare Datenträger und Daten vom Versicherungsschutz aus. Nicht versichert sind ebenso Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchmaterialien und Arbeitsmittel, zum Beispiel Kühl- und Löschmittel oder Filme. Ebenso schließen die allgemeinen Bedingungen Leistungen für beschädigte Werkzeuge aller Art aus sowie für Teile, die erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, zum Beispiel aufladbare Batterien.
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