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Abbruchklausel
Die Abbruchklausel ist für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen von Bedeutung. Die Klausel enthält die vertraglichen Bedingungen, um einen laufenden Vertrag ganz oder teilweise zu beenden. Ist die Klausel erfüllt, erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Abbruchklausel enthält den Termin, bis zu dem der Versicherer mit den Überschüssen und dem Deckungskapital die Versicherungssumme gebildet hat. Endet der Vertrag verbindlich zu diesem Zeitpunkt, sprechen Versicherungen von einer eingeschränkten Abbruchklausel. Bei einer uneingeschränkten Abbruchklausel steht hingegen der Abbruchtermin kalendarisch fest; die Abschlussleistung ist hier nicht garantiert.
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